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Da mich dieser Triebwagen sehr interessiert habe ich mir das Buch vom EK Verlag :Kittel Dampftriebwagen zugelegt. In diesem Buch wurde eine wunderbare Geschichte beschrieben, die vielleicht heute noch Gültigkeit hat, Man müsste sie mal probieren :roll:
Alle Rechte beim Eisenbahn Kurier Verlag Freiburg
Schwarzfahrer
Am 22.Dezember 1926 richtete die Betriebsinspektion Basel der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft an die Direktion Karlsruhe folgendes Schreiben:
„Die Benützung von Triebwagen durch Schornsteinfeger betreffend:
Die Züge Basel – Haltingen – Basel werden mittels Dampftriebwagen ausgeführt.
Zug 3314 ist täglich überfüllt, es kann aber aus betrieblichen Gründen kein Anhänger beigegeben werden. Wegen Ersatz des Dampftriebwagens mit 40 Plätzen durch einen elektrischen Triebwagen mit 100 Sitzplätzen ist besonderer Antrag gestellt. den ?3314 benützen seit einiger Zeit 1-2 Schornsteinfeger, in Arbeitskleidung ab Weil –Leopoldshöhe. Bei dem notorischen Platzmangel bietet die Unterbringung der Schornsteinfeger Schwierigkeiten, zumal wenn schon 60-70 Personen (40 haben Platz) in dem kleinen Wagen zusammengedrängt sind. Die Mitreisenden werden beschmutzt und beklangen sich. Es fehlt aber eine Handhabe, um die Schornsteinfeger von der Benutzung von Triebwagen im Vorortverkehr auszuschliessen. der größte Teil des Vorortverkehres Efringen Basel und Rheinfelden Basel wird mittels Triebwagen bewältigt, deren beschränkte Platzverhältnisse die Absonderung von Schornsteinfegern nicht gestatten, namentlich dann nicht wenn keine Anhängerwagen mitgeführt werden. Wo solche jedoch laufen sind sie ebenfalls besetzt. Gepäckwagen werden in keinem Fall mitgeführt. Die Voraussetzung für die Beförderung von Schornsteinfegern gemäß §9 (2) Personenbeförderungsvorschrift nebst Zusatzbestimmung 13 sind nicht gegeben, weshalb der Antrag gestellt wird, die Triebwagen von der Benützung durch Schornsteinfeger auszuschliessen. Wir bitten um Entschliessung. Die Angelegenheit ist dringlich“
Antwort von Karlsruhe
„Falls keine Möglichkeit besteht, die Schornsteinfeger im Führerstand des Triebwagens unterzubringen, ohne dass sie dabei mit den anderen Reisenden in Berührung kommen, sind sie von der Mitfahrt im Triebwagen auszuschliessen. Schalteranschlag sowie Unterweisung des Stations- und Zugbegleitpersonal.“
Maschineninspektion Freiburg:
„ Aus rein betrieblichen Gründen würde u.E. nichts entgegenstehen, wenn ein Schornsteinfeger im Führerstand auf der zur Zeit unbesetzten Heizerseite Platz nehmen würde. Wir haben aber dabei insofern schwere Bedenken, als doch während der fahrt an dem Dampfkessel leicht ein Schaden wie z.B. Platzen eines Wasserstandsglas herausdrücken einer Packung usw. auftritt, wobei der Mann verletzt werden könnte. In diesem Fall müsste die RGB jedenfalls die Haftpflicht übernehmen und für die auftretenden Schäden aufkommen. Auf alle Fälle müsste jedem Schornsteinfeger von der RBD ein besonderer Ausweis, der zur Mitfahrt auf der Lok berechtigt, ausgehändigt werden. Die Schornsteinfeger könnten aber auch in dem kleinen Gepäckraum zwischen Führerstand und Personalabteil untergebracht werden, wir hätten unsererseits keine bedenken, Ihnen den Zu und Abgang durch den Führerstand während des Stillstandes der Lok zu gestatten.“
„Schornsteinfeger in Arbeitskleidung sind in Dampftriebwagen im kleinen Abteil neben dem Maschinenraum unterzubringen..“
Man stelle sich nun den Kleinen Triebwagen oben vor mit einer Leiter aussen oder oben drann vom Schornsteinfeger...
Ein Buch möchte ich nicht schreiben da tippelt man sich ja zu t.. :shock: